Sie haben Fragen zum gewerblichen Rechtsschutz, oder Sie suchen eine Lösung für ein aktuelles Problem:
Ich freue mich auf die Zusammenarbeit mit Ihnen und biete Ihnen eine kostenlose Erstberatung an - in meinem Büro in Augsburg oder bei Ihnen.
Als Patentanwalt berate ich Sie auf allen Gebieten des gewerblichen Rechtsschutzes:
Hierzu gehören insbesondere die technischen gewerblichen Schutzrechte: Diese sind Patente, Gebrauchsmuster und Halbleiterschutzrechte. Unter Halbleiterschutzrechten sind die nach dem Gesetz über den Schutz der Topographien von mikroelektronischen Halbleitererzeugnissen (Halbleiterschutzgesetz – HalblSchG) geschützten dreidimensionalen Strukturen (Topographien) von Halbleitererzeugnissen zu verstehen.
Eine Sonderstellung nehmen Sortenschutzrechte ein; der Sortenschutz schützt das geistige Eigentum an Pflanzenzüchtungen.
Nichttechnische gewerbliche Schutzrechte sind Marken (ehemals Warenzeichen) und geographische Herkunftsangaben. Als Geschäftsbezeichnungen werden durch das Markengesetz Unternehmenskennzeichen und Werktitel geschützt.
Ein Design (bis zum 31.12.2013: Geschmacksmuster) ist ein gewerbliches Schutzrecht, das eine ästhetische Erscheinungsform (Gestalt, Farbe, Form) schützt.
Der Unternehmer hat die Wahl, ob er staatlichen Schutz durch Patente, Gebrauchsmuster und Halbleiterschutzrechte erhalten möchte oder ob er seine Entwicklungen als Geschäftsgeheimnisse bewahren möchte.
Die Gesetze des gewerblichen Rechtsschutzes, d. h. zum Schutz von Patenten, Gebrauchsmustern, Marken, Designs, etc., sind Spezialgesetze und werden durch den wettbewerbsrechtlichen Leistungsschutz ergänzt, der insbesondere im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb geregelt ist (UWG). Im Unterschied zu den Spezialgesetzen gewährt das UWG aber keine Ausschließlichkeitsrechte, sondern regelt das Marktverhalten zwischen den Wettbewerbern.